Wissenswertes

Maschinenprüfung (UVV-Prüfung)

Laut den Regeln der Berufsgenossenschaft (BGR 500) ist für das Betreiben von Hebebühnen jeder gewerbliche Betreiber einer Hebebühne verpflichtet,
jährlich alle Bauteile und Sicherheitseinrichtungen vollständig zu prüfen und diese Prüfung zu dokumentieren.

Im Interesse Ihrer Sicherheit führen wir diese Prüfungen (obwohl wir befähigt sind) nicht an den eigenen Geräten durch, sondern lassen jede Bühne von
einem unabhängigen Sachverständigen nochmals genau kontrollieren.

Abgesehen von dieser Regelung wird jede Arbeitsbühne nach jedem Auftrag von unseren qualifizierten Mitarbeitern überprüft.

Wer darf eine Arbeitsbühne bedienen?

Es gibt klar definierte Anforderungen an Personen, die Arbeitsbühnen bedienen dürfen und diese werden auch durch die
berufsgenossenschaftlichen Regeln explizit definiert.

"Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen 
muss ausdrücklich/schriftlich vom Arbeitgeber erteilt werden."
 (BGR 500)

Was ist der Unterschied zwischen Einweisung & Unterweisung?
1. Was ist eine Unterweisung?

Bei einer Unterweisung werden dem Bediener die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse, sowie alle möglichen Gefahren im Umgang mit 
Arbeitsbühnen allgemeinvermittelt. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Verhaltensweisen und Verantwortungsbewusstsein.
Solche Unterweisungen müssen laut BGV A1 jährlich vom Arbeitgeber des Bedieners erfolgen.

Eine Unterweisung ist nicht zu verwechseln mit einer Einweisung.

2. Was ist eine Einweisung?

Bei einer Einweisung, die in aller Regel viel kürzer ist, werden lediglich die Besonderheiten eines bestimmten Maschinentyps vermittelt,
z.B. wie man speziell diese Maschine bedient, was hier zu beachten ist, wie sie zu pflegen oder zu warten ist.

Eine Einweisung geschieht üblicherweise bei der Übergabe einer Maschine an den Bediener.

Braucht man einen speziellen Führerschein?

Mit der Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und
ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Als gewerblicher Betrieb stellt man durch die Schulung der Maschinenbediener einerseits sicher
der gesetzlichen Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachzukommen (§ 618 BGB).
Andererseits erfüllen Sie somit auch die berufgenossenschaftlichen DGUV-Grundsätze an den
Mitarbeiter / Geräteführer.

Der Bediener benötigt weiterhin von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Beauftragung.
Diese darf erst erteilt werden, wenn die Unterweisung und Schulung stattgefunden hat.

Wir sind aber davon überzeugt, dass eine Schulung für jeden Mitarbeiter,
der eine Arbeitsbühne bedienen soll, sich für Ihr Unternehmen in Punkto Sicherheit und
effizientes Arbeiten sehr schnell auszahlen wird.

Zu unseren Schulungsangebot

Muss ein Gurt beim Bedienen einer Arbeitsbühne getragen werden?

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Tragen eines Sicherheitsgurtes beim Bedienen von Arbeitsbühnen vorschreibt. Es gibt jedoch Umstände,
bei denen der Bediener einer Arbeitsbühne zum Tragen eines Sicherheitsgurtes - auch PSA (Persönliche-Schutz-Ausrüstung gegen Absturz)
genannt - verpflichtet sein könnte.

  1. Wenn der Arbeitgeber das Tragen eines Sicherheitsgurtes vorschreibt, weil die Gefährdungsbeurteilung dies ergibt
    z.B. Herausschleudereffekt bei Auslegerbühnen.
  2. Wenn die Arbeit auf einem Werks- oder Messegelände ausgeführt wird, wo von Seiten der Baustellenleitung das Tragen eines
    Sicherheitsgurtes Pflicht ist.
  3. Wenn seitens des Herstellers der Arbeitsbühne das Tragen eines Sicherheitsgurtes in der Bedienungsanleitung vorgeschrieben ist.

Bei Hubarbeitsbühnen wird der Sicherheitsgurt „Rückhaltesystem“ bezeichnet. Dieses setzt sich aus einem Ganzkörpergurt mit einem speziellen
Höhensicherungsgerät zusammen.

Rufen Sie uns an und erkundigen Sie sich über PSA-Sets die Sie über uns beziehen können.

Was müssen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit beachten?

Sie arbeiten in großer Höhe. Bereits kleine Ursachen können deshalb fatale Folgen haben. Menschen und nicht Maschinen verursachen Unfälle.

  • Vermeiden Sie auf der Arbeitsbühne offenes Feuer. Schweißen, Rauchen, Brennschneiden usw. können zu Bränden führen.
  • Verändern Sie nichts, schrauben Sie nicht eigenmächtig am Gerät.
  • Arbeiten Sie mit hoher Aufmerksamkeit und achten Sie dabei auch auf Ihr Umfeld. Krananlagen, Bagger, Sturm, Strom, Gefälle, Gruben
    und vieles andere kann Sie in Gefahr bringen.
  • Melden Sie uns sofort Schäden und etwaige Unregelmäßigkeiten an der Arbeitsbühne.
  • Versuchen Sie nicht, durch unsachgemäße Hilfsmittel die erlaubte Arbeitshöhe oder die Reichweite zu verändern.
    Nicht auf das Geländer steigen.
  • Bewegen Sie die Arbeitsbühne nicht, wenn sich Personen im Gefahrenbereich befinden.
  • Herab fallendes Werkzeug und Arbeitsmaterial kann andere gefährden.
Wofür zahlen Sie Maschinenbruch-Versicherung?

Maschinenbruchversicherung deckt die Risiken aus dem Betrieb von teuren Maschinen ab.

Die Maschinenbruchversicherung bietet Schutz für den Fall, dass versicherte Maschinen durch unvorhergesehene und plötzlich
einwirkende Ereignisse zerstört oder beschädigt werden.

Versichert sind folgende Schäden

  • Bedienungsfehler
  • Überspannung
  • Bauteilverschleiß
  • Konstruktions- u Materialfehler
  • Ungeschicklichkeit
  • ED, Brand, LW / St / H, Explosion, Vandalismus
  • Versagen von Mess-, Regel- und Steuereinrichtungen
  • Unsachgemäßer Umgang mit Hardware / Software usw.
  • Die Maschinenbruchversicherung ist daher eine Art "Vollkaskoversicherung" für Ihre Maschinen.

Richtig versichert

Schaden im Straßenverkehr (Kfz-Versicherung):

LKW- und Anhängerarbeitsbühnen sind im Rahmen der gesetzlichen Straßenverkehrshaftpflicht durch die Gossner GmbH versichert.
Wird eine Anhänger-Arbeitsbühne gezogen, so ist diese in der Regel mit dem Zugfahrzeug versichert.

Schaden beim Einsatz (Betriebshaftpflichtversicherung):

Der Mieter bzw. dessen Beauftragte führen eine Arbeitsbühne in eigener Verantwortung. Die Arbeitsbühne ist ihr Werkzeug. Für Schäden,
die der Bediener gegenüber Dritten verursacht werden, ist deshalb der Mieter/Unternehmer verantwortlich.
Hier greift die Betriebs- haftpflichtversicherung des Mieters.

Schaden am Mietgerät (Maschinenbruchversicherung):

Arbeitsbühnen haben einen hohen materiellen Wert. Wir gehen deshalb davon aus, dass wir unser Eigentum unversehrt zurückbekommen.
Sollte dies nicht der Fall sein, sind etwaige Forderungen der Gossner GmbH im Rahmen des Mietrechts zu regulieren.
Gegen diese Ansprüche versichern wir Sie.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

In den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes ist geregelt, dass Arbeitgeber alle Gefahren ermitteln und dokumentieren müssen,
denen Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Diese vorgeschriebene Maßnahme wird als "Gefährdungs-beurteilung" bezeichnet.

In § 3 der Betriebssicherheitsverordnung heißt es für die sichere Bereitstellung von Arbeitsmitteln konkret:

"Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5,
des § 7 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für
die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen,
die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander
oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden."

Arbeitsmittel sind auch Baumaschinen, Baugeräte, Arbeitsbühnen und Gabelstapler. Die Gesetze regeln allerdings nicht konkret, wie und in
welchem Umfang der Unternehmer die Beurteilung vorzunehmen hat. Eine Dokumentation der ermittelten Gefährdungen und der ergriffenen
Maßnahmen sollte in jedem Fall vorgenommen werden.

Was bedeutet das für Vermieter und Mieter von mobilen Arbeitsmaschinen?

Der Vermieter stellt seinen Mietkunden, oft nach einer kompetenten Beratung, das optimale funktionsfähige Gerät für den anstehenden Auftrag
zur Verfügung. Die Maschine wird mit den dazugehörenden Unterlagen übergeben und häufig wird eine sogenannte Einweisung in die
Funktionen der Maschine durchgeführt.

Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für den sicheren Einsatz der angemieteten Maschinen beim Mietkunden.
Er ist Arbeitgeber im Sinne der genannten Gesetze!

Oft werden Vermieter von Kunden gefragt, ob nicht eine Gefährdungsbeurteilung mit der Maschine mitgeliefert werden kann.
Diese Dienstleistung ist aber in der täglichen Praxis nur schwer zu erbringen. Schließlich kann der Vermieter nicht immer wissen,
unter welchen Umgebungsumständen der Kunde die Maschine einsetzen wird. Der Vermieter kann den Kunden höchstens allgemein
über mögliche Gefahren informieren. Die Verantwortung vor Ort bleibt beim Auftraggeber – also dem Mietkunden.

Jeder Unternehmer kann in enger Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern Gefährdungsanalysen selbst erstellen.
In komplizierten Fällen kann es aber auch ratsam sein, einen externen Berater zu Rate zu ziehen.